Das ist die BMTI
Die telematische Warenbörse Italiens (BMTI) ist, im Sinne des Artikels 8 des Gesetzesdekrets 174/06, der auf einer Telematik-Plattform basierende und von peripheren Arbeitsplätzen ansteuerbare, reglementierte telematische Markt der Landwirtschafts-und Fischereiprodukte.
Sie besteht aus drei voneinander unabhängigen Organismen:
- BMTI S.C.p.A.
- die Nationale Deputation
- die Handelskammern
Die BMTI S.C.p.A. ist vorwiegend für folgende Aufgaben zuständig:
- sie stellt und verwaltet die Telematik-Plattform;
- unterstützt von den Handelskammern, prüft sie den Besitz der Zulassungsvoraussetzungen von der für Vermittlungsgeschäfte qualifizierten Unternehmen (S.A.I.);
- sie stellt den für Vermittlungsgeschäfte qualifizierten Unternehmen (S.A.I.) die benötigten Dienstleistungen für den Zugang, den Handel und die Erfassung der auf der Telematik-Plattform vorhandenen Informationen zur Verfügung;
- sie bietet den Handelskammern die Dienstleistungen, welche Preise, Ausbildung, Promotion sowie organisatorische und technische Unterstützung betreffen.
Die vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft mit Gesetzesdekret Nr. 174 vom 6. April 2006 begründete Nationale Deputation ist das Organ der telematischen Warenbörse Italiens (BMTI), welches die Aufgaben der Überwachung und der allgemeinen Weisung wahrnimmt.
Die Nationale Deputation führt und aktualisiert die in elektronischem Format gehaltene Liste der für Vermittlungsgeschäfte qualifizierten Unternehmen (S.A.I.).
Die Nationale Deputation ist vorwiegend für folgende Aufgaben zuständig:
- sie überwacht die Betreibergesellschaft und die allgemeinen Funktionen der telematischen Warenbörse Italiens (BMTI);
- sie vereinheitlicht den Handelsmodus und die Sicherheits-und Garantieauflagen der Transaktionen;
- sie legt die Disziplinarmaßnahmen für Verstöße der für Vermittlungsgeschäfte qualifizierten Unternehmen (S.A.I.) fest;
- sie schreibt die für Vermittlungsgeschäfte qualifizierten Unternehmen (S.A.I.) in eine von ihr geführte Liste ein
Die Handels, Industrie, Handwerks-und Landwirtschaftskammern fördern und unterstützen auf nationaler Ebene, entsprechend den Maßgaben des Gesetzesdekrets 174/06, die Tätigkeit und die Dienstleistungen der telematischen Warenbörse Italiens (BMTI).
Koordiniert von Unioncamere, der Vereinigung der Kammern, sind die Handelskammern vorwiegend für folgende Aufgaben zuständig:
- sie unterstützen die Betreibergesellschaft bei der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen der für Vermittlungsgeschäfte qualifizierten Unternehmen;
- sie geben der telematischen Warenbörse Italiens logistische und fördernde Unterstützung;
- sie veröffentlichen in den eigenen Mitteilungsblättern die über die telematische Warenbörse Italiens (BMTI) erfolgten Handelsgeschäfte.
Der Zugang zur telematischen Warenbörse Italiens (BMTI) ist den für Vermittlungsgeschäfte qualifizierten Unternehmen (S.A.I.) vorbehalten, welche die Handelsgeschäfte auf Rechnung der akkreditierten, professionellen Makler betreiben. |